Fachanwalt und Spezialist für Arbeitsrecht in Frankfurt
Rechtsanwalt Christian Weber, LL.M.*
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
... ist seit über 19 Jahren mit Herz und Seele Arbeitsrechtler!
Erfahrung und Expertise
Rechtsanwalt Weber ist fachlich auf der Höhe. Als Fachanwalt ist er ausgewiesener Kenner des Arbeitsrechts. Jahrelange, fast ausschließliche Tätigkeit im Arbeitsrecht und noch dazu auf der Seite von Arbeitnehmern und Führungskräften machen ihn zu einem erfahrenen Spezialisten.
Professionelle Verhandlungsführung
Die meisten Fälle im Arbeitsrecht werden nicht durch den Richter, sondern durch die Erfahrung und das Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts entschieden. Wer will da nicht einen Verhandlungsprofi an seiner Seite haben?
Verhandlungen – das ist das Terrain von Rechtsanwalt Weber.
Er verhandelt auf Augenhöhe – egal welchen Namen der Gegner hat. Im Gegenteil, wird er herausgefordert, fährt er auf Hochleistung auf!
Herr Rechtsanwalt Weber weiß wie Arbeitgeber denken, da er viele Jahre fast nur Arbeitgeber vertreten hat - ein unschätzbarer Vorteil in der Verhandlung von Arbeitnehmerpositionen.
Einsatz für seine Mandanten
Rechtsanwalt Weber ist Anwalt aus Leidenschaft. Es geht um Ihre Interessen, Ihre Existenz, womöglich um das Ende einer jahrelangen (arbeitsrechtrechtlichen) Beziehung. Verhandlungsgeschick und Erfahrung im Umgang mit der Gegenseite sind unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Vertretung. Und manchmal muss man auch kämpferisch sein – auf hohem fachlichem und sachlichem Niveau versteht sich.
Im gesamten Rhein-Main-Gebiet tätig
Herr Rechtsanwalt Weber ist bei allen deutschen Gerichten zugelassen (mit Ausnahme einzelner Senate beim BGH), vor allem bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Sein räumlicher Schwerpunkt liegt in den Bezirken der Arbeitsgerichte Frankfurt a. M., Darmstadt, Offenbach und Wiesbaden, Mannheim, Karlsruhe und Ludwigshafen a. R. sowie den Landesarbeitsgerichten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Fakten
Rechtsanwalt Weber hat in Berlin (FU) und Heidelberg sowie in Uppsala (Schweden) studiert, wo er einen Master of Laws erworben (LL.M.) hat. Nachdem er mehrere Jahre im Ausland verbrachte, nahm er in 2000 seine Anwaltstätigkeit in der überörtlichen Kanzlei Philipp, Sudmann & Schendel auf, deren Partner er von 2002 bis 2014 war.
In 2015 folgte die Gründung der eigenen, auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei zusammen mit seiner Kollegin Anja Voigt.
Das Arbeitsrecht stand von Anfang an im Vordergrund. Herr Weber erwarb die besondere Qualifizierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. In 2012 folgte wegen des großen Zuspruchs die Eröffnung eines weiteren Büros in Frankfurt (Main).
Herr Weber spricht Deutsch und Englisch. Er ist in unseren Büros in Mannheim und Frankfurt tätig.